Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Schießstandbetreiber. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende.