Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenen Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Obmann.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses den Verein allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch eine einfache Mehrheit der bestellten Vorstandsmitglieder vertreten (§ 28 Abs. 1 BGB; Mehrheitsvertretung)