Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Ein stellvertretender Vorsitzender ist der ständige Vertreter des Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden/ständigen Vertreter jeweils allein vertreten.