Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Jeweils zwei vertreten den Verein gemeinschaftlich, wobei der Kassenwart und der Schriftführer nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder dem stellvertreten Vorsitzenden vertreten können.