Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Schatzmeister, dem 1. Schriftführer, dem 1. Schießsportleiter und dem Jugendleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. oder den 2. Vorsitzenden in Gemeinschaft mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.