Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden sowie dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden jeweils allein, im Verhinderungsfall vertritt der stellvertretende Vorsitzende. Der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart vertreten sich im Verhinderungsfall gegenseitig.