Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Schriftführer.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften (Kaufverträge und Pachtverträge) im Wert von mehr als 40.000,00 EUR bzw. Pachtverträge mit einer Jahrespacht von mehr als 500,00 EUR je Hektar die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.