Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus vier Mitgliedern. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Vorstandsmitgliedern, darunter einem Kassenwart und einem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.