Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schriftwart.
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter entweder der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.
Der Vorstand kann einen kaufmännischen Geschäftsführer als besonderen Vertreter nach § 30 BGB bestellen.