Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 1. Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Ausgenommen von der Alleinvertretung sind Prozessführung und Geschäftshandlungen, deren Wert mehr als 250,00 EUR betragen. Hierüber entscheiden mindestens zwei Vertreter des geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam (der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 1. Kassenwart, der Sportwart und der 1. Schriftführer).