| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und ggf. dem 3. Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. |