Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden allein vertreten. Der Kassenwart ist alleinvertretungsbefugt für Bankgeschäfte und vertritt den Verein mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam.