Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Geschäftsführer. Jeweis zwei dieser Mitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Bei Geschäftsvorgängen im Wert über 3.000,00 EUR soll der geschäftsführende Vorstand die Genehmigung der Mitgliederversammlung einholen.