| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass folgende Geschäfte der Genehmigung des Präsidiums bedürfen:
- Erwerb, Veräußerung, Belastung von Grundstücken
- Kreditgewährung und Aufnahme von Krediten über 13.000,00 Euro
- Übernahme von Bürgschaften
- Abschluss von Anstellungsverträgen, durch die der Verein mit mehr als 13.000,00 Euro im Jahr belastet wird. |