| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 1.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |