Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Je zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich, wobei einer davon entweder der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.