| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Jugendwart, dem Spartenleiter Tennis, dem Spartenleiter Tischtennis, dem Spartenleiter Volleyball, dem Festausschuss-Obmann, dem Geräte- und Platzwart und dem Spartenleiter Fitness
Je zwei Vorstandsmitglieder, von denen einer der 1. oder der 2. Vorsitzende sein muss, vertreten den Verein gemeinsam. |