Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich sowie außergerichtlich und bedarf für folgende Geschäfte die Genehmigung des Präsidiums:
a) Erwerb und Veräußerung oder Belastung von Grundstücken
b) Kreditgewährung und Aufnahme von Krediten über 13.000,00 EUR
c) Übernahme von Bürgschaften
d) Abschluss von Anstellungsverträgen, durch die der Verein mit mehr als 13.000,00 EUR belastet wird.