| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Ist ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt dieses den Verein allein. Sind beide Vorstandsmitglieder vorhanden, wird der Verein durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten (§ 28 Abs. 1 BGB; Mehrheitsvertretung). |