| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenführer und dem Musikwart.
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter entweder der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinschaftlich. |