| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Jeder von ihnen vertritt den Verein allein.
Rechtsgeschäfte über Grundvermögen, die Bestellung oder die Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Belastungen bedürfen der Unterschrift des Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und des Kassenwartes. |