Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer sowie ggf. dem/den Beisitzer/n (soweit bestellt).
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter entweder der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinschaftlich.
Die Eingehung von Verbindlichkeiten über 500,00 DM bedarf zur Gültigkeit eines Mehrheitsbeschlusses des erweiterten Vorstandes.