Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Rechnungsführer.
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter stets der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinschaftlich.