| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Schriftführer und dem stellvertretenden Schriftführer, dem Kassenwart und dem stellvertretenden Kassenwart.
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter stets der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinschaftlich. |