Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, gemeinsam vertreten.