Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu vier Mitgliedern, nämlich dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Sekretär und einem Beisitzer.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.