| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schrift-
führer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter entweder der Vorsitzende oder der erste stellvertretende Vorsitzende oder der zweite stellvertretende Vorsitzende. |