Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten entweder durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam.