Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schriftführer und gegebenenfalls weiteren Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.