Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.