Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden mit jeweils einem weiteren Vorstandsmitglied.