Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Jugendwart sowie dem 1. Beisitzer und dem 2. Beisitzer.
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter stets der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinschaftlich.