Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden sowie dem 1. Stellvertreter
des Vorsitzenden und dem 2. Stellvertreter des Vorsitzenden.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt:
a) Über Investitionen, die im Einzelfall 60.000,00 Euro überschreiten, beschließen der Vorstand und der Beirat gemeinsam.
b) Die Mitgliederversammlung beschließt über Investitionen, die im Einzelfall 300.000,00 Euro überschreiten.