| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vereinsleiter, dem stellvertretenden Vereinsleiter und dem Rechnungsführer.
Zur Vertretung des Vereins genügt die Mitwirkung zweier Vorstandsmitglieder. |