Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, wobei einer davon der 1. Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter sein muss.