Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem 3. Vorsitzenden, dem Schriftwart, dem Jugendwart und dem Pressewart.
Die Vertretung erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich, wobei jedoch zumindest der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende mitwirken muss.