Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem 1. Schriftführer und dem 2. Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch den 1. oder 2. Vorsitzenden jeweils allein vertreten.