Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, gegebenenfalls dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich, darunter jeweils der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.