Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter entweder der 1. Vorsitzende oder einer der zwei stellvertretenden Vorsitzenden, vertreten den Verein gemeinsam.