Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei volljährigen Sprechern des Vereins.
Jeder Sprecher vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein.
Sämtliche Arbeitsverträge und Verträge, die ein finanzielles Volumen von 2.000,00 DM übersteigen, bedürfen der Unterzeichnung von mindestens zwei Sprechern.