Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern (Beisitzer).
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter entweder der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinschaftlich.