Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus neun Vorstandsmitgliedern, darunter der Gemeindevorsitzende, zwei Stellvertreter, der Sekretär, der Kassenwart und vier Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Gemeindevorsitzende oder einer der Stellvertreter, gemeinschaftlich vertreten.