Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und den zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer,dem Schatzmeister, dem Kreissportleiter, dem Kreisjugendleiter sowie dem Kreisdamenleiter.
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter stets der Vorsitzende oder der Schatzmeister, vertreten den Verein gemeinsam.