Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schulleiter und dem 1. Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei von ihnen, wobei einer der Elternschaft (1. Vorsitzender oder 2. Vorsitzender) angehören muss.