Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzen-
den oder den 2. Vorsitzenden jeweils gemeinsam
mit dem Kassenwart oder dem Schriftführer.