Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Dritten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstandsmitglieder können im Umfang ihrer Vertretungsbefugnis im Namen des Vereins Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.