Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Vorsteher des Klosters Nütschau) und dem stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich kirchenrechtlicher Vertreter des Vorstehers des Klosters Nütschau).
Jeder von ihnen vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein.