Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Vorstand kann einzelne Rechtsgeschäfte bis zu einem Gegenstandswert von 500,00 € abschließen. Wird dieser Wert überstiegen, ist vor Abschluss des Rechtsgeschäfts die Zustimmung des erweiterten Vorstands erforderlich.