Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Rechnungsführer.
Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich.
Die Jahres-Mitgliederversammlung ist allein zuständig für die Beschlüsse über
a) die Anlage und Veräußerung des Vermögens des Kreisverbandes soweit hier Beträge von 500,00 DM überschritten werden,
b) die Aufnahme von Darlehn und Übernahme von Bürgschaften durch den Kreisverband.