| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister sowie dem Schriftführer.
Je zwei von ihnen, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinschaftlich. |